BGM Schönfelds Begründung für die Räumungsklage der Stadt Bad Segeberg gg den Trägerverein des HaK ("Interessengemeinschaft...") wird immer skuriler. Wie unter dem irreführenden Titel "Heute streiten die Hakis vor Gericht gegen die Stadt" in den LN/Segeberger Nachrichten zu lesen war, hat er vorsorglich zur Kündigung vom 26.03.2009 eine "außerordentliche Kündigung" hinterhergeschickt - wg "Nichtzahlung der Nutzungsentschädigung von 1 Euro".
Da dürfte die Güteverhandlung zu Beginn des Prozesses einfach sein. 3 Euro für die letzten 3 Jahre HaK-Nutzung hat sicher ein freundlicher Sponsor der Jugendkultur in Bad Segeberg dabei.
Donnerstag, 14. April 2011
" Wild-West-Manieren sind out."
"Wir sind froh, in einem Rechtsstaat zu leben," sagt Simone Lietsche von der Mütter-Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur!"
Denn zu einem Rechtsstaat gehöre immer noch ein rechtsstaatliches Verfahren. "Noch werden bei uns Streitigkeiten durch beiderseitige Anhörung notfalls vor Gericht geklärt. Wild-West-Manieren sind out."
Denn zu einem Rechtsstaat gehöre immer noch ein rechtsstaatliches Verfahren. "Noch werden bei uns Streitigkeiten durch beiderseitige Anhörung notfalls vor Gericht geklärt. Wild-West-Manieren sind out."
Das Amtsgericht Bad Segeberg hat nun zum Streit ums HaK einen ersten Termin anberaumt: Grundlage für diese Verhandlung ist die Nutzungsvereinbarung vom 01.01.2007. Diese galt unbefristet und konnte demnach nur begründet gekündigt werden. Kündigungsgründe fehlen aber in der Kündigung vom 26.03.2009. Dieser Mangel kann auch nicht durch eine außerordentliche Kündigungsfrist von 22 Monaten "geheilt" werden. Ebensowenig kann die inzwischen monierte Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Betriebskosten ein Kündigungsgrund sein. Denn diese sind bislang gar nicht in Rechnung gestellt worden.
Wie wird das Gericht eine derart "unordentliche" Kündigung einer ordentlichen Nutzungsvereinbarung beurteilen?
Wie wird das Gericht eine derart "unordentliche" Kündigung einer ordentlichen Nutzungsvereinbarung beurteilen?
Mehr dazu am Donnerstag, 14.04.2011, 13h, Amtsgericht Bad Segeberg. Die Verhandlung ist öffentlich.
Mütter-Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur"
Mütter-Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur"
"Willkommene Verbündete?"
Bürgermeister Schönfeld hat in seinem Kampf gegen die "unordentliche" Jugend Bad Segebergs weitere Verbündete gefunden: die ordentlich organisierte NPD, Kreisverband Segeberg. Die fordert auf ihrer Homepage: "Das HaK muss weg!" Begründung: "kriminelles Gesindel", das sich mit Drohungen und Sachbeschädigungen gegen die Kündigung des Mietvertrages wehrt. Die NPD fordert dementsprechend schnell einzugreifen.
"Was sagt Herr Bürgermeister Schönfeld dazu?", fragen die Mütter der Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur!"
"Was sagt Herr Bürgermeister Schönfeld dazu?", fragen die Mütter der Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur!"
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