Freitag, 26. Oktober 2012

Strafanzeige gg BGM Schönfeld wg uneidlicher Falschaussage vor Gericht

Heute nun hat Magret Bonin Strafanzeige gg BGM Schönfeld, Bad Segeberg
wg uneidlicher Falschaussage vor Gericht bei der Onlinewache der Polizei und beim Staatsanwalt in Kiel eingereicht:

Begründung: In der Verhandlung am 27.09.2012, 11h im Landgericht Kiel teilte die Vorsitzende Richterin Ulrike Hillmann mit, dass der Kläger - BGM Schönfeld für die Stadt Bad Segeberg - glaubwürdig dargelegt habe, mit dem Beklagten - "Interessengemeinschaft selbstverwaltete Jugend... ("HaK") - Vertragsverhandlungen geführt zu haben. Diese Aussage des Kläger, auf der das nachfolgende Urteil basierte, ist nachweislich falsch.

Der Kläger selbst hat sich am 01.02.2011 in den Lübecker Nachrichten zitieren lassen:
"Den Auftrag, dass die Verwaltung einen neuen Vertrag schließen muss, gibt es nicht".
Am 15.03.2011 hat BGM Schönfeld die Stadtvertretung beschließen lassen:
"Es hat zu keiner Zeit einen Auftrag der Stadtvertretung an den Bürgermeister gegeben... eine Folgevereinbarung zu schließen".

Frau Hillmann berief sich in der Urteilsfindung auf die vom Kläger eingereichten Protokolle des HaK-Beirates, die nach Wahrnehmung der Kammer Vertragsverhandlungen beinhalteten.
Die Gründung eines HaK-Beirates war aber in der Stadtvertretung schon am 17.07.2008 beschlossen worden - 1 Jahr vor der Kündigung und damit Notwendigkeit zu Vertragsverhandlungen, damals mit dem Ziel, "die Jugendlichen in der Geschäftsführung zu unterstützen, um künftig wieder Großveranstaltungen zulassen zu können".
Aufgabe des HaK-Beirates lt Geschäftsordnung vom 26.04.2010 war es später, Empfehlungen an die Stadtvertretung und die Ausschüsse zu erarbeiten - nicht für die Stadtverwaltung.
Zu den Mitgliedern des HaK-Beirates gehörte lt Geschäftsordnung kein Mitglied der Stadtverwaltung. Demnach kann die Stadtverwaltung - iE BGM Schönfeld - keine Vertragsverhandlungen im/über den HaK-Beirat geführt haben.

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