Samstag, 12. Februar 2011

„Bürgerbegehren zum Jugendzentrum HaK ...

 ... ist unzulässig“ (LN 12.02.2011)
Bad Segebergs Bürgermeister Dieter Schönfeld glaubt, das Bürgerbegehren für das HaK sei aus mehreren Gründen unzulässig. Die Kommunalaufsicht bezweifelt das und spricht von "übertriebenem Formalismus".
http://www.ln-online.de/artikel/2930326

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen