Die Prüfung der Zulässigkeit des Begehrens haben wir am 12.01.2011 beim Kreis Segeberg beantragt. In größeren Aktionen, z.B. auf dem Wochenmarkt, sammeln wir Unterschriften seit dem 12.02.2011. Für den Erfolg unseres Begehrens brauchen wir mindestens 1433 Unterschriften. Das Begehren richtet sich nicht gegen einen Beschluss der Stadtvertretung. Es richtet sich gegen den Versuch des hiesigen BGM Schönfeld, das einzige Jugendkulturzentrum in Bad Segeberg abreißen zu lassen - ersatzlos. Das Begehren unterliegt keiner Sechs-Wochen-Frist. Denn die Stadtvertretung hat am 03.02.2009 sogar eine Schließung abgelehnt und stattdessen mit 2/3-Mehrheit wie folgt beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Vertrag, gültig ab dem 01.01.2011, ggf. auch früher, unter einvernehmlicher Aufhebung des jetzigen Vertrages zu schließen." (s. Niederschrift SV 03.02.2009)
BGM Schönfeld versucht gerade gegen diesen Beschluss einen erneuten Beschluss zu erwirken, der beschließt, dass es keinen diesbezüglichen Beschluss gegeben habe.
"Mütter-Initiative für den Erhalt eines Jugendkulturzentrums in Bad Segeberg"
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