Donnerstag, 14. April 2011

Räumungsklage wg 1 €

BGM Schönfelds Begründung für die Räumungsklage der Stadt Bad Segeberg gg den Trägerverein des HaK  ("Interessengemeinschaft...") wird immer skuriler. Wie unter dem irreführenden Titel "Heute streiten die Hakis vor Gericht gegen die Stadt" in den LN/Segeberger Nachrichten zu lesen war, hat er vorsorglich zur Kündigung vom 26.03.2009 eine "außerordentliche Kündigung" hinterhergeschickt - wg "Nichtzahlung der Nutzungsentschädigung von 1 Euro".

Da dürfte die Güteverhandlung zu Beginn des Prozesses einfach sein. 3 Euro für die letzten 3 Jahre HaK-Nutzung hat sicher ein freundlicher Sponsor der Jugendkultur in Bad Segeberg dabei.

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