"Wir sind froh, in einem Rechtsstaat zu leben," sagt Simone Lietsche von der Mütter-Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur!"
Denn zu einem Rechtsstaat gehöre immer noch ein rechtsstaatliches Verfahren. "Noch werden bei uns Streitigkeiten durch beiderseitige Anhörung notfalls vor Gericht geklärt. Wild-West-Manieren sind out."
Denn zu einem Rechtsstaat gehöre immer noch ein rechtsstaatliches Verfahren. "Noch werden bei uns Streitigkeiten durch beiderseitige Anhörung notfalls vor Gericht geklärt. Wild-West-Manieren sind out."
Das Amtsgericht Bad Segeberg hat nun zum Streit ums HaK einen ersten Termin anberaumt: Grundlage für diese Verhandlung ist die Nutzungsvereinbarung vom 01.01.2007. Diese galt unbefristet und konnte demnach nur begründet gekündigt werden. Kündigungsgründe fehlen aber in der Kündigung vom 26.03.2009. Dieser Mangel kann auch nicht durch eine außerordentliche Kündigungsfrist von 22 Monaten "geheilt" werden. Ebensowenig kann die inzwischen monierte Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Betriebskosten ein Kündigungsgrund sein. Denn diese sind bislang gar nicht in Rechnung gestellt worden.
Wie wird das Gericht eine derart "unordentliche" Kündigung einer ordentlichen Nutzungsvereinbarung beurteilen?
Wie wird das Gericht eine derart "unordentliche" Kündigung einer ordentlichen Nutzungsvereinbarung beurteilen?
Mehr dazu am Donnerstag, 14.04.2011, 13h, Amtsgericht Bad Segeberg. Die Verhandlung ist öffentlich.
Mütter-Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur"
Mütter-Initiative zum Bürgerbegehren "Wir wollen Jugendkultur"
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